Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spielregeln für den Einsatz der Vertriebs-Lösung acquibee

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Mit acquibee, der Akquisesoftware No. 1 für Vertrieb und Marketing lassen sich einfach und motiviert Leads qualifizieren, Newsletter-Empfänger generieren und Neukunden gewinnen. Durch das einfache Handling können auch technisch unerfahrene Anwender in wenigen Minuten effizient mit acquibee arbeiten.


Präambel

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des acquibee Akquise-Systems. Das acquibee Akquise-System besteht aus der Bereitstellung der acquibee Akquise-Software und Hosting Leistungen für die Bereitstellung der Akquise-Software und dem Speichern von über das System generierten Daten. 

Die Nutzung des acquibee Akquise-Systems wird dem Benutzer browserbasiert als Cloud Applikation zur Verfügung gestellt. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei sämtlichen Zahlungen zur Nutzung des acquibee Akquise-Systems um unwiderruflich geleistete Lizenzgebühren zur Nutzung des Akquise-Systems.


1. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des acquibee Akquise-Systems für die Dokumentation und Verwaltung von Kundenbeziehungen der Benutzer, die Einräumung von Nutzungsrechten für das acquibee Akquise-System sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für den Benutzer zur Speicherung der durch die Nutzung des acquibee Akquise-Systems erzeugten Daten.  

1.2 Das Angebot zur Nutzung des acquibee Akquise-Systems richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14BGB, damit natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss dieses Nutzungsvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 

1.3 Durch Eingabe der jeweils abgefragten Benutzerdaten und Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Benutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung des acquibee Akquise-Systems ab. Der Benutzer erhält nach Abschluss des Registrierungsvorganges eine E-Mail auf die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, in der er aufgefordert wird, seine E-Mail-Adresse nochmals zu bestätigen und seinen Online-Zugang freizuschalten. War die Aktivierung erfolgreich, so bestätigt acquibee dem Benutzer die erfolgreiche Aktivierung und sendet ihm eine Bestätigungs-E-Mail über die Neuanmeldung zu dem acquibee Akquise-System zu. Diese Bestätigungs-E-Mail stellt die Annahme des Angebots des Benutzers dar. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Benutzer und acquibee zustande.   

1.4 Der Vertragstext ist für den Benutzer während der Vertragslaufzeit unter https://www.acquibee.de durch den Benutzer in dessen Benutzerkonto (unter „Mein Account“) abrufbar. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Vertragstext durch acquibee nicht mehr gespeichert. 

1.5 Eingabefehler kann der Benutzer jederzeit vor Abschluss des Registrierungsvorgangs und danach jederzeit in seinem Benutzerkonto korrigieren.


2. Bereitstellung des acquibee Akquise-Systems 

2.1 Das acquibee Akquise-System wird dem Benutzer von der acquibee GmbH nach Aktivierung seines Benutzerkontos freigeschaltet. Die acquibee GmbH hält ab diesem Zeitpunkt für den Benutzer das acquibee Akquise-System in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. 

2.2 Die acquibee GmbH steht dafür ein, dass das acquibee Akquise-System
- dem Funktionsumfang unter https://www.acquibee.de/preise entspricht
- während der Vertragslaufzeit frei von üblichen Mängeln ist,
- insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, die die Tauglichkeit des acquibee Akquise-Systems zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben. 

2.3 Der Benutzer kann seine Benutzerdaten und Passwörter jederzeit ändern. 

2.4 Übergabepunkt des acquibee Akquise-Systems ist der Router Ausgang des Rechenzentrums, in dem das acquibee Akquise-System gehostet wird.


3. Zugriffssoftware 

Der Zugriff auf das acquibee Akquise-System erfolgt über das Internet mithilfe eines gängigen Webbrowsers über das Portal https://www.acquibee.de. Der Zugang zu dem acquibee Akquise-System ist daher auch über mobile Endgeräte möglich. Der Zugang ist SSL verschlüsselt.  


4. Hosting 

Das acquibee Akquise-System wird auf Systemen der acquibee GmbH bereitgehalten. Dort sind auch die Anwenderdaten gespeichert. 

4.1 Technische Verfügbarkeit der Anwendung 

4.1.1 Die acquibee GmbH schuldet die Verfügbarkeit des acquibee Akquise-Systems am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Benutzerbarkeit des acquibee Akquise-Systems und den Zugriff auf die Anwenderdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Benutzer. 

4.1.2 Die acquibee GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit des acquibee Akquise-System in den Kernzeiten von 8 bis 18 Uhr MEZ von 99,5% bezogen auf das Jahresmittel. Geplante und entsprechend angekündigte Downtimes werden als Zeiträume gewertet, in denen das acquibee Akquise-System verfügbar ist.  

4.2 Zugriff auf die Anwenderdaten
 
Der Benutzer kann auf die von ihm auf dem acquibee Akquise-System im System erzeugten Anwenderdaten jederzeit im Rahmen der Systemverfügbarkeit zugreifen. Unter Anwenderdaten sind die von dem Benutzer erzeugten, verarbeiteten und gespeicherte Daten wie Kundenname, Kundenadresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Funktion etc. Dritter Personen zu verstehen.

4.3 Die acquibee GmbH ist berechtigt, die zur Erbringung des acquibee Akquise-Systems eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Wirken sich diese Umstellungen auf die Verfügbarkeit des acquibee Akquise-Systems aus, wird die acquibee GmbH dem Benutzer dies und die voraussichtliche Länge der Nichtverfügbarkeit unverzüglich mitteilen.


5. Sonstige Leistungen 
Das acquibee Akquise-System bietet die Möglichkeit, E-Mails an den Kunden des Benutzers über den E-Mail Account des Benutzers zu versenden. Um diese Funktion nutzen zu können, muss der Benutzer neben seiner E-Mail-Adresse auch das Zugangspasswort für sein E-Mail-Konto eingeben. Die Zugangsdaten werden verschlüsselt auf dem Server der acquibee GmbH abgelegt.  


6. Benutzerhandbuch 
Die acquibee GmbH stellt dem Benutzer über eine Online-Hilfe eine Dokumentation des acquibee Akquise-Systems zur Verfügung. Für zusätzliche technische Fragen kann der Benutzer eine kostenloseE-Mail an die Adresse support@acquibee.de senden.


7. Einräumung von Nutzungsrechten 

7.1 Die acquibee GmbH räumt dem Benutzer nicht ausschließliche, auf die Vertragslaufzeit zeitlich beschränkte Rechte ein,
- auf das acquibee Akquise-System zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem acquibee Akquise-System verbundenen Funktionalitäten gemäß des unter https://www.acquibee.de/preise beschriebenen Funktionsumfangs und diesen Bedingungen zu nutzen.
- in dem acquibee Akquise-System weitere Team-Mitglieder und Assistenten anzulegen, soweit dies im überlassenen Lizenzumfang so umfasst ist 

7.2 Die Anzahl der berechtigten Benutzer ist auf die in dem Vertrag vereinbarten Benutzer beschränkt. Wobei als Benutzer sowohl einzelne Team-Mitglieder als auch Assistenten gezählt werden.  

7.3 Im Falle von Team-Mitgliedern und Assistenten vergibt und verwaltet der Hauptbenutzer (Inhaber) die Zugangsberechtigungen zum acquibee Akquise-System für seine Mitarbeiter und Partner, die über seinen Zugang zugreifen.

7.4 Der Benutzer ist nicht berechtigt, das acquibee Akquise-System über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Benutzer nicht gestattet, das acquibee Akquise-System oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. 

7.5 Rechte, die vorstehend dem Benutzer nicht ausdrücklich eingeräumt wurden, stehen dem Benutzer nicht zu. 

7.6 Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Benutzer der acquibee GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben über die weiteren Benutzer mitzuteilen, die zur Geltendmachung der Ansprüche gegen die weiteren Benutzer erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere dessen Namen und Anschrift. 

7.7 Der Benutzer räumt der acquibee GmbH das Recht ein, die Anwenderdaten zum Zwecke der Datensicherung zu verarbeiten. Der Benutzer prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.


8. Verpflichtung des Benutzers zur sicheren Nutzung 

8.1 Der Benutzer trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung des acquibee Akquise-System durch Unbefugte zu verhindern. 

8.2 Der Benutzer hat für die Nutzung des acquibee Akquise-Systems ein Passwort mit einer bestimmten Schlüssellänge auszuwählen. 

8.3 Der Benutzer hat ein sicheres Passwort mit Groß- und Kleinbuchstaben sowie Sonderzeichen und Ziffern zu verwenden.  


9. Rechte an den Daten
 
Die Anwenderdaten stehen ausschließlich dem Benutzer bzw. den entsprechenden Einstellern zu. Die acquibee GmbH hat keinerlei Rechte an den Anwenderdaten und erhebt auch keine solchen.


10. Datenschutz und Datensicherheit 

10.1 Die acquibee GmbH erhebt die von dem Benutzer bei Eröffnung seines Benutzerkontos eingegeben persönlichen Daten wie Name, Adresse, Kontoverbindung (Benutzerdaten) zur Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses. 

10.2 In dem acquibee Akquise-System werden zudem die von dem Benutzer in dem System erzeugten Anwenderdaten verarbeitet. Die Datensicherung für diese Anwenderdaten obliegt der acquibee GmbH. 

10.3 Der Benutzer ist verpflichtet von seinen erzeugten Anwenderdaten, hierbei insbesondere zu Kontakten, Wiedervorlagen und Notizen mindestens einmal wöchentlich eine Sicherungskopie zu erstellen. Bei Vertragsende obliegt es alleine dem Benutzer eine Kopie sämtlicher erfassten Anwenderdaten zu erstellen. Eine Sicherung oder Speicherung der Anwenderdaten über die Laufzeit des vorliegenden Vertrages hinaus wird ausdrücklich nicht geschuldet.

10.4 Die in dem acquibee Akquise-System erfassten Anwenderdaten werden von der acquibee GmbH nach Vertragsbeendigung nur noch 60 Tage gespeichert und sodann entsprechend der datenschutzrechtlichen Anforderungen gelöscht. 

10.5 Vom vertraglichen Leistungsumfang nicht erfasst ist die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art dienende längerfristige Datensicherung, für die der Benutzer verantwortlich ist, sofern die Parteien dies nicht gesondert vereinbaren. 

10.6 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisse eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis zu verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. 

10.7 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Benutzer selbst oder durch das acquibee Akquise-System personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes acquibee von Ansprüchen Dritter frei. 

10.8 Es wird klargestellt, dass der Benutzer hinsichtlich der Anwenderdaten sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7DS-GVO ist. Der Benutzer ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Anwenderdaten Alleinberechtigter. Die acquibee GmbH nimmt keinerlei Kontrolle der für den Benutzer gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Benutzer. Die acquibee GmbH ist lediglich berechtigt, die benutzerspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Benutzers oder zur Erfüllung von Pflegeleistungen (und im Rahmen der Pflege und Beseitigung von Störungen) zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es der acquibee GmbH verboten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Benutzers die Anwenderdaten Dritten auf eine andere als nach diesen Bedingungen vereinbarten Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von Benutzerspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist die acquibee GmbH im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung des Vertragsverhältnisses zur Verarbeitung und Verwendung der Anwenderdaten des Benutzers berechtigt. 

10.9 Für die Verbesserung des Serviceangebotes ist es der acquibee GmbH erlaubt, die auf ihren Servern gespeicherten Anwenderdaten der Benutzer anonymisiert statistisch aufzubereiten und diese Statistiken Dritten zugänglich zu machen. Die Statistiken enthalten keine personenbezogenen Daten und lassen keinen Rückschluss auf die Herkunft des verarbeiteten Datenmaterials zu. 

10.10 Die acquibee GmbH trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen entsprechend Art. 32 DS-GVO.


11. Geheimhaltungsverpflichtung 

11.1 Die Parteien dürfen die gegenseitig zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritten nicht zugänglich machen. Vertrauliche Informationen umfassen auch alle Informationen, die den Parteien im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des Vertragsverhältnisses anvertraut wurden oder bekannt geworden sind und die als vertraulich oder geheim gekennzeichnet sind oder bei denen sich die Vertraulichkeit oder das Geheimhaltungsbedürfnis aus den Umständen oder dem Inhalt der Informationen ergibt. Dies gilt insbesondere für den Quellcode des acquibee Akquise-Systems. 

11.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung findet insoweit keine Anwendung, wenn eine Partei beweisen kann, dass die betreffenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ihr vor dem Erhalt durch die andere Partei bekannt waren, oder
- ohne Verschulden einer Partei allgemein bekannt sind oder werden, oder
- nach gesetzlichen Vorschriften offengelegt werden müssen, oder
- aufgrund gerichtlicher Verfügung oder verwaltungsrechtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen, oder
- aufgrund einer vorherigen schriftlichen Befreiung von der Geheimhaltungsverpflichtung durch eine Partei von der anderen Partei offengelegt werden dürfen. 

11.3 Diese Pflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bis zur Offenkundigkeit der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse weiter.  


12. Haftung 

12.1 Die acquibee GmbH haftet dem Benutzer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. 

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die acquibee GmbH im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der Übernahme einer Garantie unbeschränkt. 

12.3 Im Übrigen haftet die acquibee GmbH nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der acquibee GmbH nach ihrem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Benutzer regelmäßig vertrauen darf. 

12.4 Die verschuldensunabhängige Haftung der acquibee GmbH auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Die Absätze 12.1 und 12.2 dieser Ziffer bleiben unberührt. 

12.5 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.


13. Höhere Gewalt 

13.1
Die acquibee GmbH ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesen Vertragsverhältnis befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. 

13.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von acquibee nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen, sowie Störungen des Internet selbst. 

13.3 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.  


14. Pflichten und Obliegenheiten des Benutzers 

Der Benutzer wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. 

14.1 Er wird ihm bzw. seinen weiteren Benutzern zugeordnete Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Passwörter geheim halten, von dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigteBenutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Benutzer wird die acquibee GmbH unverzüglich benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und / oder Passwörter bekannt geworden sein könnten und selbst unverzüglich Maßnahmen ergreifen. 

14.2 Er wird 

14.2.1 die Beschränkungen / Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach Ziffer 7 einhalten, 

14.2.2 keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen, oder in Programme, die von acquibee betrieben werden, eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze von acquibee unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern, 

14.2.3 Dritte nicht unzumutbar (insbesondere durch Spam) belästigen (vgl. § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) oder Multilevel Marketing (MLM) betreiben das gegen Nr. 14 des Anhangs zu § 3Abs. 3 UWG verstößt, 

14.2.4 die acquibee GmbH von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtwidrigen Nutzung des acquibee Akquise-Systems durch ihn beruhen oder die sich aus von dem Benutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung von dem acquibee Akquise-System verbunden sind, 

14.2.5 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er im Rahmen der Nutzung des acquibee Akquise-Systems personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.

14.3 Vor der Versendung von Daten und Informationen an das acquibee Akquise-System diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.


15. Dritte Subunternehmer 

Die acquibee GmbH kann Unteraufträge vergeben, hat aber dem Unterauftragnehmer die der Ziffer 10 entsprechenden Verpflichtungen aufzuerlegen. Nicht als Dritte gelten darüber hinaus Angestellte der Parteien und Subunternehmer, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsabwicklung kennen müssen und mit denen schriftliche Vereinbarungen bestehen, die sicherstellen, dass sie über die hier enthaltene Geheimhaltungsverpflichtung informiert und persönlich zu deren Einhaltung verpflichtet sind.  


16. Hotline Verfügbarkeit und Störungsbeseitigung 

Bei einer Nicht-Verfügbarkeit des acquibee Akquise-Systems kann der Benutzer eine E-Mail an support@acquibee.de senden und die Störung melden.  


17. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

17.1
Die geschuldete Vergütung ergibt sich der unter https://www.acquibee.de/preise abrufbaren Preisliste. 

17.2 Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

17.3 Die Nutzungsgebühr ist jeweils vorab zur Zahlung fällig.  

17.4 Dem Benutzer stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
- Zahlung über PayPal
- Zahlung durch Lastschrift
- Zahlung durch Kreditkarte
- Zahlung durch Sofortüberweisung
- Zahlung durch Rechnung 

17.4.1 Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full. Dies setzt u. a. voraus, dass der Benutzer ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt. 

17.4.2 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der monatlichen Pauschale per Lastschrift erfolgt regelmäßig zum ersten Werktag des Monats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die erste Vorabinformation ("Pre-Notification"). Da es sich bei den monatlichen Pauschalen um wiederkehrende Zahlungen handelt, erfolgt eine Vorabinformation nur vor dem ersten Einzug. Danach erfolgt der Einzug ohne Vorabinformation, es sei denn, der einzuziehende Betrag hat sich geändert. Dann erfolgt eine neue Vorabinformation. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) von der acquibee GmbH an den Benutzer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Benutzer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Benutzer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Die acquibee GmbH behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. 

17.4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte hat der Benutzer seine Kreditkartennummer und eventuell die Prüfziffer anzugeben. 

17.4.4 Bei der Auswahl der Zahlungsart Sofortüberweisung hat der Benutzer die Bezahldaten mit seiner IBAN und BIC zu ergänzen. Die Sofortüberweisung hat der Benutzer dann durch Angabe der von seiner Bank ausgegebenen PIN und einer TAN Nummer zu bestätigen.  


18. Abtretung 

Der Benutzer darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der acquibee GmbH abtreten oder übertragen. Die acquibee GmbH darf ihre Rechte, Pflichten und Forderungen unter diesem Vertrag ohne das Einverständnis des Benutzers abtreten oder übertragen.  


19. Verzug und Sperre 

19.1
Ist der Benutzer mit seinen Zahlungspflichten über einen Betrag in Höhe von € 50,- für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen in Verzug kann die acquibee GmbH dem Benutzer den Zugang zu dem acquibee Akquise-System ohne weitere Ankündigung sperren, bis der Benutzer seine Zahlungspflichten vollständig erfüllt hat. 

19.2 Ist der Benutzer einen weiteren Monat mit der Bezahlung des offenen Betrages in Verzug, ist die acquibee GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 

19.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der acquibee GmbH vorbehalten. 

19.4 Verletzt der Benutzer die Regelungen in den Ziffern 7 und 14 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann die acquibee GmbH dem Benutzer den Zugriff auf das acquibee Akquise-System sperren, bis der Benutzer nachweist, dass die Gründe für die Sperrung weggefallen sind.


20. Mängelhaftung / Gewährleistung 

20.1
Bei der Erstellung des acquibee Akquise-Systems hält sich die acquibee GmbH an die jeweiligen aktuellen Standards und berücksichtigt die mobilen Endgeräte, Betriebssysteme und Browser mit relevantem Marktanteil. Die mobilen Applikationen und die Webfrontends werden auf den gängigen Browsern und Browserversionen getestet. Die acquibee GmbH gewährleistet für diese Kombination eine fehlerfreie Funktionalität und Darstellung. Eine absolute Kompatibilität mit älteren oder zukünftigen mobilen Endgeräten, Betriebssystemen und Browserversionen, anderen Endgeräten, Betriebssystemen, Browsern oder Browserversionen kann nicht gewährleistet werden und ist nicht Vertragsgegenstand. Weiterhin kann es durch verschiedenste Soft- und Hardwarekonfigurationen beim Benutzer zu Abweichungen im Erscheinungsbild kommen. Dies stellt keinen Mangel des acquibee Akquise-Systems und der Webfunktionalitäten dar. 

20.2 Ansonsten haftet die acquibee GmbH für die Funktionsfähigkeit des acquibee Akquise-Systems nach den gesetzlichen Vorschriften soweit in diesen Bedingungen nichts anderes vereinbart ist.  


21. Vertragsbeginn und – Laufzeit, Kündigung 

21.1
Das Vertragsverhältnis beginnt mit erfolgreicher Aktivierung des acquibee Akquise-Systems und läuft auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Zahlweise beträgt die Mindestlaufzeit ein Monat. Monatsverträge verlängern sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn diese nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Im ersten (kostenpflichtigen) Monat gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 23 Tagen. Bei quartalsweiser Zahlweise beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Quartalsverträge verlängern sich um jeweils drei weitere Monate, wenn diese nicht von einer Partei mit einer Frist von 45 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Bei halbjährlicher Zahlweise beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate. Halbjahresverträge verlängern sich um jeweils sechs weitere Monate, wenn diese nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Jahresverträge verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn diese nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt werden. 

21.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Benutzers, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch des acquibee Akquise-Systems ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB). 

21.3 Alle Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. 

21.4 Mit Wirksamkeit der Kündigung oder bei sonstiger Vertragsbeendigung erlöschen sämtliche auf der Grundlage dieses Vertragsverhältnisses eingeräumten Nutzungsrechte.


22. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrages 

Bei Ende des Vertragsverhältnisses ist der Benutzer verpflichtet unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen die von ihm in dem acquibee Akquise-System erfassten Anwenderdaten zu kopieren und angemessen zu sichern. Nach Ablauf von 60 Kalendertagen wird die acquibee GmbH die Daten löschen. Die Benutzerdaten werden von der acquibee GmbH auch nach Ablauf des Vertragsverhältnisses gespeichert. Der Benutzer kann der Speicherung seiner personenbezogenen Benutzerdaten nach Ablauf der Vertragslaufzeit jederzeit widersprechen. Diese Daten werden sodann unverzüglich gelöscht, es sei denn, dem stehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegen.  


23. Schlussbestimmungen 

23.1
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

23.2 Der Benutzer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen. Diese müssen darüber hinaus rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sein. 

23.3 Ist der Benutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand München.   

Stand: 10.07.2020
acquibee GmbH, Landsberger Str. 98, 82110 Germering